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Jahrelange Abzocke in Spanien beim Immobilienkredit mit rechtsmissbräuchlichem Mindestzinssatz "Clausula suelo abusiva"


Sehr geehrte Immobilienkreditnehmer,

hallo, mein Name ist Rainer Wiesehahn. Ich bin Rechtsanwalt in Dortmund und spreche u.a. deutsch und spanisch.

Immobilienkreditnehmer in Spanien erfahren hier online per E-Mail, ob Sie jeden Monat 50 bis 250 Euro zuviel an Ihre spanische Bank gezahlt haben, wie Sie die Herabsetzung des Hypothekenrate erwirken und ob Sie die Rückerstattung von 6.000 Euro bis 13.000 Euro verlangen können.

Das oberste spanische Gericht, der Tribunal Supremo (TS), hat am 19.03.2013 und 19.11.2013 entschieden, dass der Mindestzinssatz (Clausula suelo) beim Immobilienkredit rechtsmissbräuchlich ist, wenn die Bank den Bankkunden beim Abschluss des Immobilienkreditvertrages nicht darüber aufgeklärt hat, dass der Bankkunde auch dann einen Mindestzinssatz von 2% oder 5 % zahlen muss, wenn der Euribor auf 0,5 % gesunken ist.

In den beiden Gerichtsentscheidungen hat der TS die betreffenden Vertragsklauseln für nichtig erklärt.

Das oberste spanische Gericht verurteilte die 3 verklagten spanischen Banken BBVA, Novagalicia Banco und Cajamar dazu, die illegalen Vertragsklauseln im Immobilienkreditvertrag zu streichen.

Diese beiden Grundsatzurteile machen wieder einmal deutlich, dass etwa 95 % der spanischen Banken ihre Kunden jahrelang abgezockt haben nach dem bewährten Motto: "Die normalen Bürger zahlen und die Reichen kassieren".

Für betroffene Immobilienkreditnehmer in Spanien haben diese beiden Gerichtsurteile folgende 2 Konsequenzen:

  1. Der Bankkunde hat einen Anspruch auf Streichung des rechtsmissbräuchlichen Mindestzinssatzes und Senkung der monatlichen Kreditrate um 50 Euro bis 250 Euro pro Monat.
  2. Der Immobilienkreditnehmer hat möglicherweise auch einen Anspruch auf Rückerstattung der zuviel gezahlten Kreditraten von etwa 6.000 Euro bis 13.000 Euro.

Seit den beiden vorgenannten Grundsatzurteilen gibt es in Spanien einen Tsunami an Klagen wegen Rückerstattung der erschwindelten Kreditraten.

Der Tribunal Supremo wird im Juni 2014 deshalb eine weitere Entscheidung fällen, ob die Banken die zuviel kassierten Kreditraten rückwirkend oder nur ab dem Zeitpunkt der Reklamation erstatten müssen.

Falls Sie persönlich mit Ihrer spanischen Bank die Vertragsanpassung und die Rückerstattung regeln möchten, passen Sie bitte höllisch auf, dass die spanische Bank Ihnen keinen neuen und schlechteren Immobilienkreditvertrag unterjubelt.

E-Mail Beratung

In unserer E-Mail Beratung erfahren Immobilienkreditnehmer in Spanien online, ob Ihr spanischer Kreditvertrag einen rechtsmissbräuchlichen Mindestzinssatz hat. Hierzu benötigen wir lediglich eine Handyfoto oder einen Scan Ihres Bankauszuges.

Wenn Sie möchten, können Sie sich mit unserer Anwaltskanzlei unverbindlich mit Ihrem eigenen E-Mail-Programm oder mit dem Kontaktformular unten in Verbindung setzen. Mit Ihrer Anfrage entstehen noch keine Kosten.

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Erstellt am: 17.05.2014

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