Englische, walisische, französische und deutsche Insolvenzanwälte und wohlhabende Spanierinnen und Spanier mit Immobilien in Deutschland, England, Wales, Elsass-Lothringen erfahren hier, wie Sie mit Spanien, EU-Insolvenz, Schuldentilgungsplan, Schuldenerlass, Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung als Geschäftsidee Aufträge aus Spanien und Spanier als Kunden und Mieter gewinnen können.
Spanische Abzockbanken ärgern lohnt sich und ist eine hervorragende Geschäftsidee für Spanien, die sich am besten von Insolvenzanwälten, Steuerberatern und altruistischen Eigentümern von leerstehenden Wohnungen und Häusern in England, Wales, Ost-Frankreich und Deutschland realisieren lässt.
Noch schöner für ein besseres Spanien wäre es, wenn spanischstämmige Insolvenzanwälte, die in England, Deutschland oder Ost-Frankreich leben, und Immobilieneigentümer aus Spanien Ihren Verwandten, Freunden und Landsleuten in Spanien kostenlos bei der Entschuldung in England, Wales, Strassburg, Colmar, Metz, Elsass-Lothringen und Deutschland helfen würden.
Für eine Restschuldbefreiung nach europäischem EU-Recht müssen die spanischen Opfer der Abzockbanken 6 Monate in Deutschland, England, Wales oder Elsass-Lothringen gewohnt haben und können dann der spanischen Bank einen Schuldentilgungsplan vorlegen und nach Ablehnung des Schuldentilgungsplanes einen Antrag auf Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung stellen.
Die Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz in England, Wales und Ost-Frankreich bzw. Elsass-Lothringen dauert 6 bis 12 Monate. Danach erlässen die englischen, walischen und westfranzösischen Insolvenzgerichte mit einem Gerichtsurteil alle Schulden bei der spanischen Abzockbank. Dieses Urteil ist die sogenannte Restschuldbefreiung.
Die Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung in Deutschland dauert 6 Jahre.
Die Wohlverhaltensphase in Deutschland kann aber auf 3 Monate abgekürzt werden, wenn ein erfahrener Insolvenzanwalt mit den Gläubigern der Spanier und mit dem deutschen Insolvenzgericht einen Deal macht, der zu einer vorzeitigen Restschuldbefreiung führt.
Anschliessend erlässt das deutsche Insolvenzgericht eine vorzeitige Restschuldbefreiung und die spanische Familie kann so nicht länger von der spanischen Abzockbank terrorisiert werden.
- Stichwörter:
- Schuldentilgungsplan
- Schuldenerlass
- EU-Insolvenz
- Restsschuldbefreiung
- Geschäftsidee Spanien
Erstellt am: 01.02.2013
Haben Sie hierzu Fragen?
Stellen Sie Ihre Frage zum Thema "EU-Insolvenz als Geschäftsidee für Spanien und so die spanischen Abzockbanken läutern". Wir helfen Ihnen gerne. Klicken Sie einfach auf "Fragen?" unten. Es öffnet sich dann ein Kontaktformular:
Was Sie vielleicht auch interessiert:
Gute Geschäftsideen für Spanien
Aufenthaltserlaubnis für Spanien selber beantragen
Jura und EU-Recht als Geschäftsidee für Spanien
Die besten Geschäftsideen ohne Eigenkapital für Spanien
Spanisches Hypothekendarlehen erst prüfen und dann unterschreiben
Übersetzung Spanisch Deutsch online
Geschäftsidee ohne Eigenkapital mit Spanisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Google AdSense
Zurück von dieser Seite zu den Geschäftsideen für Spanien
Diese Seite bei Facebook, Twitter oder LinkedIN weiterempfehlen: