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Handesregisterauszug für Spanien persönlich beantragen


Den Handesregisterauszug für Spanien können Sie auch persönlich beim örtlichen spanischen Handelsregisteramt beantragen, wenn Sie Spanisch oder eine der 3 anderen Amtssprachen in Spanien sprechen.

Warum Spanisch lernen?

Die anderen 3 Amtssprachen in Spanien sind Katalanisch, Baskisch und Galizisch.

Beim spanischen Handelsregister müssen Sie ein amtliches Formular ausfüllen und eine Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Für die persönliche Beantragung des spanischen Handelsregisterauszuges benötigen Sie ferner folgende 3 Daten der betreffenden spanischen Firma:

  • den Firmennamen,
  • den Firmensitz und
  • die Steuernummer der spanischen Firma

Wenn Sie kein spanisch können, werden Sie ein Problem haben. Die meisten Grundbuchmitarbeiter sprechen nur Spanisch und die Amtssprache des jeweiligen spanischen Bundeslandes.

Den Handelsregisterauszug für jede spanische Stadt können Sie auch ohne Reisekosten, ohne Wartezeiten und ohne Streß mit der spanischen Sprache von zuhause aus über unsere Anwaltskanzlei online beantragen.

Die Beantragung des spanischen Handelsregisterauszuges über unsere Anwaltskanzlei kostet 60 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Dies ist immer noch billiger als Ihre zusätzlichen Kosten für Anreise, Unterkunft und Rückreise von Spanien.

Bitte füllen Sie uns hierzu das nachfolgendes Formular komplett aus und klicken Sie auf die graue Schaltfläche "Abschicken". Den spanischen Handelsregisterauszug erhalten Sie nach der Bezahlung in etwa 2 bis 3 Tagen.

Die mit * markierten Felder müssen alle beantwortet werden!

Persönliche Daten

Angaben zur Gesellschaft

Bitte nicht ausfüllen:


Erstellt am: 15.02.2014






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