.

Als EU-Bürger und Schweizer die Aufenthaltserlaubnis für Spanien selber beantragen.



Die Aufenthaltserlaubnis für Spanien können Sie auch selber beantragen und so eine unbefristet gültige NIE-Nummer erhalten..

Liebe EU-Bürger und Schweizer,

hallo, mein Name ist Rainer Wiesehahn. Ich bin Rechtsanwalt in Dortmund in Deutschland und habe für mich die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Spanien selber beantragt.

Diese unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird erst für 5 Jahre erteilt. Nach Ablauf der 5 Jahre erhalten Sie auf Antrag eine lebenslange Aufenthaltserlaubnis. Alternativ dazu können Sie dann auch die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.

Auch Sie können die Aufenthaltserlaubnis für Spanien unter bestimmten Voraussetzungen selber beantragen und so eine unbefristet gültige NIE-Nummer erhalten. Seit 2013 ist die Bescheinigung für diese NIE-Nummer leider nur noch 3 Monate gültig und wird nach Ablauf der 3 Monate ungültig, wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis für Spanien oder die spanische Steuernummer beantragen. Die NIE-Nummer als solche bleibt jedoch bestehen.

Für die Erteilung der spanischen Aufenthaltserlaubnis müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie müssen Spanisch können. Wenn Sie kein Spanisch sprechen, benötigen Sie einen Dolmetscher als Begleitung oder einen Vertreter z.B. Anwalt, Hausverwalter oder Gestoria etc, der Sie bei der spanischen Ausländerbehörde vertreten wird.

  2. Sie benötigen ausserdem eine NIE-Nummer. Wenn Sie noch keine NIE-Nummer haben, müssen Sie zunächst eine NIE-Nummer beantragen. Weitere Infos zur NIE-Nummer:
    NIE-Antrag für Spanien

  3. Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates oder eines assoziierten EU-Mitgliedslandes wie z.B. die Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen erhalten in Spanien eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis von zunächst 5 Jahren. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen z.B. Türkei, Russland, China oder Amerika, benötigen Sie als Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, als Ruheständler oder Dauerurlauber sehr viel Vermögen und als Unternehmer einen Nachweis, dass Ihr Unternehmen sehr viel Profit machen wird in Spanien.

  4. Als nächstes benötigen Sie einen Wohnsitz in Spanien. Hierzu reicht als Nachweis die Meldebescheinigung.

  5. Ferner müssen Sie das amtliche Antragsformular für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgefüllt und unterschrieben bei der

  6. zuständigen Ausländerbehörde hereinreichen.

  7. Letztendlich benötigen Sie auch einen gültigen Reisepass oder Bundespersonalausweis.

Die Kosten für eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien bestimmen sich danach, ob Sie die spanische Sprache beherrschen oder nicht.

Wie hoch die Kosten für die spanische Aufenthalterlaubnis sind, wenn Sie spanisch sprechen, erfahren Sie eines Tages unten:

Kosten der Aufenthalterlaubnis in Spanien mit Spanisch

Wieviel Sie für die Aufenthaltserlaubnis in Spanien zahlen müssen, wenn Sie kein spanisch können, erfahren Sie in naher Zukunft ebenfalls unten:

Kosten der Aufenthalterlaubnis in Spanien ohne Spanisch

Erstellt am: 07.12.2013

Verwandte Themen

Folgende Beiträge beschäftigen sich unmittelbar oder indirekt auch mit dem Thema

Aufenthaltserlaubnis Spanien, NIE-Nummer, Wohnsitz in Spanien, Antragsformular, Ausländerbehörde,
Aufenthaltserlaubnis für Spanien selber beantragen
:

Schnelle NIE-Nummer

Firma in Spanien

Firmengründung in Spanien

NIE-Antrag für Spanien

Ausfüllhilfe für die spanische

Nie-Nummer beantragen

Haben Sie hierzu Fragen?

Stellen Sie Ihre Frage zum Thema "Aufenthaltserlaubnis für Spanien selber beantragen". Wir helfen Ihnen gerne. Klicken Sie einfach auf "Fragen?" unten. Es öffnet sich dann ein Kontaktformular:

Fragen?

Was Sie vielleicht auch interessiert:

Gute Geschäftsideen für Spanien

Jura und EU-Recht als Geschäftsidee für Spanien

Die besten Geschäftsideen ohne Eigenkapital für Spanien

Spanisches Hypothekendarlehen erst prüfen und dann unterschreiben

Übersetzung Spanisch Deutsch online





Zurück von "Aufenthaltserlaubnis für Spanien selber beantragen" zur Startseite von spanienkanzlei.de





Diese Seite bei Facebook, Twitter oder LinkedIN weiterempfehlen: